Kein Kind auf dem Lande sollte heute gegenüber der Stadtbevölkerung Nachteile haben. Für diesen Ausgleich hat sicher auch die Ulrike Jessen Stiftung bei einigen Familien einen kleinen Teil beigetragen.
Der Vorstand der Kirchengemeinde ist nach der Satzung das Verwaltungsorgan der Stiftung. Er tut dieses ehrenamtlich und ohne Verwaltungskosten.
Um weiterhin merkbare Beihilfen zur Verfügung stellen zu können, muss das Stiftungskapital vergrößert werden. Das Geld ist auf einem Sonderkonto des Kirchenkreises belegt und erhält dort Vorzugszinsen.
Der Vorstand erbittet von Ihnen Spenden oder Zustiftungen:
Einmalig oder regelmäßig geleistet, sind sie wegen der Gemeinnützigkeit, steuerabzugsfähig.
Ich bitte Sie für Ihre Kinder, Enkel und Urenkel, Freundeskinder bzw. Nachbarn in der Gemeinde um Ihr Wohlwollen für unser Anliegen und bin auch gern zu einem klärenden Gespräch bereit. Auch von ehemaligen Stiftungsempfängern erbitte ich Hilfe.
Wir werden von den Ergebnissen berichten.
Als Kontoverbindung können wir Ihnen nachfolgendes anbieten:
| IBAN: |
DE38217500000080007271 |
| BIC: |
NOLADE21NOS |
| Stichwort: |
10 Ulrike-Jessen-Stiftung |
Über Vergabemodalitäten gibt der Vorstand der Kirchengemeinde gern Auskunft.